BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Linkenheim-Hochstetten

KLIMAWANDEL

Der bereits eingetretene Klimawandel zeigt uns, wir dürfen jetzt keine Zeit mehr verlieren! Wir müssen jetzt ganz konkrete Maßnahmen ergreifen. Die Klimaerwärmung ist nicht mehr zu verhindern. Wir können nur noch versuchen, sie auf ein hoffentlich erträgliches Maß zu begrenzen.

Ökologisch korrektes Verhalten auf freiwilliger Basis wird leider nicht ausreichen. Der Preis eines Produkts muss den Schaden abbilden, den es am Klima verursacht. Die Treibhausgase, die unser Klima schädigen, müssen etwas kosten. Wir brauchen auch in Deutschland eine CO2-Steuer, wie sie bereits in vielen Ländern eingeführt wurde. Der Staat muss dieses Geld an seine Einwohner zurückzahlen. Wobei jeder Einwohner den gleichen Betrag Energiegeld zurück bekommt. Ärmere Leute, die naturgemäß weniger CO2 verbrauchen, da sie in kleineren Wohnungen leben und weniger Flugreisen unternehmen, werden durch die CO2-Steuer einen Gewinn haben. Reichere Leute, die gewöhnlich auf "größerem Fuß" leben, müssen das an ihrem Geldbeutel merken.


 

Klimaschutz: Sofortprogramm für den Sommer 2019

Im Jahr 2015 hat sich die Weltgemeinschaft in Paris gemeinsam das Ziel gesetzt, die globale Erhitzung deutlich unter 2°C, möglichst 1,5°C zu halten, um heutigen wie folgenden Generationen eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen. Die Klimaforschung ist sich einig: Nur wenn der Pariser Vertrag eingehalten wird, lässt sich der globale Temperaturanstieg begrenzen. Der Kampf gegen die globale Erhitzung ist die Menschheitsaufgabe des 21. Jahrhunderts. Dabei geht es nicht mehr um ein fernes Zukunftsszenario: Die gravierende Klimaveränderung zwingt schon heute weltweit mehr Menschen zur Flucht als sämtliche Kriege zusammen. Und auch mitten in Europa zeigen sich die Auswirkungen der Klimakrise mehr und mehr: Denken wir doch nur an den Extremsommer im vergangenen Jahr – 30 Grad Celsius am Polarkreis, Waldbrände von Griechenland bis Schweden, ausgedörrte Landschaften und Ernteausfälle in halb Europa.

Lippenbekenntnisse zum Pariser Klimavertrag reichen nicht aus. Damit Deutschland seine Verpflichtung aus Paris – bis Mitte des Jahrhunderts unsere Emissionen um mindestens 95 Prozent zu reduzieren – erfüllen kann, muss die Politik sofort und umfassend handeln. Bis zum Jahr 2030 müssen wir die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 senken.

Die Ideen, Instrumente und Technologien dafür sind vorhanden. Die Unterstützung in der Bevölkerung wächst und wächst. Die Kinder, von denen wir unsere Erde nur geborgt haben, gehen zu Hunderttausenden für Klimaschutz auf die Straße. Etliche Unternehmen haben sich auf den Weg gemacht, weil sie wissen, dass eine Green Economy neue Wertschöpfungsketten und neue Arbeitsplätze schaffen wird. Klimaschutz ist nicht nur die ökologische Schicksalsfrage, sondern auch maßgeblich für die Zukunft unserer Wirtschaft: Nur wenn der Übergang zu einer kohlestofffreien und ressourcenleichten Wirtschaft gelingt, bleibt „Made in Germany” eine international erfolgreiche Marke. Nur so sichern wir den Industriestandort Deutschland und damit auch zukunftsfähige Arbeitsplätze. Auch dem Staatshaushalt droht Ungemach, wenn wir unsere Zusagen gegenüber den europäischen Staaten, unsere Emissionen deutlich zu senken, nicht einhalten. Es drohen Belastungen im zweistelligen Milliardenbereich. Dieses Geld wollen wir sinnvoll investieren.

Die Europawahl und die Fridays-for-Future-Bewegung zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger konsequenten Klimaschutz wollen und keine parteipolitische Bedenkenträgerei. Es braucht jetzt einen gemeinsamen politischen Kraftakt, um den Pariser Klimavertrag zu erfüllen und zukünftigen Generationen die Chance zu geben, weiter in Freiheit zu leben.

Es ist daher allerhöchste Zeit, dass die Bundesregierung mit ambitionierten Maßnahmen den Klimaschutz in unserem Land vorantreibt, statt ihn weiter zu blockieren. Wir legen hier ein  Sofortprogramm vor, mit dem Bund und Länder den Klimaschutz jetzt gemeinsam voranbringen können. Dies ist gleichzeitig ein Forderungskatalog an die Bundesregierung. Das Klimakabinett muss noch vor der Sommerpause entscheidende Weichen stellen, und zwar in folgenden drei Bereichen:

1. Die zügige Einleitung des Kohleausstiegs, neuer Schwung beim Ausbau derErneuerbaren Energien und eine effizientere Nutzung von Energie

2. Einen CO2-Preis, der ökologisch wirksam, sozial gerecht und ökonomisch sinnvoll ist –
damit klimafreundliches Verhalten belohnt und klimaschädliches Verhalten verteuert
wird

3. Ein Klimaschutzgesetz, das den gesetzlichen Rahmen für konkrete Maßnahmen in allen
Sektoren schafft und so für Planungssicherheit sorgt für die Bereiche Wärme, Verkehr
und Landwirtschaft

Wir können jetzt zeigen, dass Klimaschutz, wirtschaftlicher Erfolg, Wohlstand und
gesellschaftlicher Zusammenhalt in einem Industrieland im 21. Jahrhundert Hand in Hand
gehen. Wir würden massiv davon profitieren - sowohl durch höhere Lebensqualität, als auch mit Blick auf Geschäftsmodelle und Arbeitsplätze der Zukunft. In Deutschland gibt es mehr als genug Energie und Ideenreichtum, um die entscheidenden Zukunftsfrage des 21. Jahrhunderts wieder entschlossen anzugehen. Der Moment dafür ist jetzt. Klare und mutige Entscheidungen sind erforderlich.

Dieses Papier ist auch ein Angebot zur Zusammenarbeit. Wir haben konkrete Vorschläge
formuliert. Für ihre Umsetzung bieten wir sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat unsere
Unterstützung an. Entscheidend ist, dass Deutschland seine nationalen, europäischen und
international verbindlich zugesagten Ziele erreicht. Über den besten Weg dorthin sind wir offen für jeden konstruktiven Dialog.

(1) Kohleausstieg einleiten, Energiewende beschleunigen

Der schnelle Ausbau der Erneuerbaren Energien ist entscheidend für wirksamen und
erfolgreichen Klimaschutz, denn nicht nur der Strombereich, sondern auch der Wärme- und
Verkehrssektor werden zukünftig massiv erneuerbare Energie benötigen. Hierfür müssen wir
Verkehr und Wärme zunehmend elektrisch versorgen und aus Strom Wasserstoff und Gas
machen.

Dieser Ausbau wird derzeit vom klimaschädlichen Kohlestrom blockiert, für den nicht nur
69 jährlich 240 Millionen Tonnen CO2 in die Luft geblasen werden, sondern der auch die Netze verstopft und gegenüber den Erneuerbaren einen unfairen Wettbewerbsvorteil hat.

Kohleausstiegsgesetz

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kohle-Kommission „Wachstum, Strukturwandel,
Beschäftigung“ hatte bereits Ende Januar 2019 einen Kompromiss für den Ausstieg aus der
Kohleverstromung vorgelegt. Auch mehrere Monate später hat es die Große Koalition nicht
geschafft, den Kohleausstieg einzuleiten. Um schnell Planungssicherheit zu schaffen, muss jetzt unverzüglich, wie in der Kohle-Kommission vereinbart, im Rahmen von transparenten
Gesprächen ein verbindlicher Abschaltplan vorgelegt werden, damit
 bis Ende 2022 mindestens rund ein Viertel der Braunkohlekapazitäten und ein Drittel
der Steinkohlekapazitäten abgeschaltet werden,
 für die Zeit nach 2022 ein verbindlicher Abschaltplan von Kohlekraftwerken, deren Betriebsdauer länger als 25 Jahre – und damit weitgehend entschädigungsfrei – ist, verbunden mit einer Übergangsfrist zur Abschaltung von drei bis vier Jahren, festgelegt wird
 und sichergestellt wird, dass das Strukturfördergesetz mit einem Volumen von 40 Milliarden Euro an konkrete Abschaltungen gekoppelt wird.

Energiewende beschleunigen

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, von Speichern und Netzen, muss dringend beschleunigt werden. Das ist genauso klimapolitisch notwendig wie ökonomisch vernünftig, denn Energie aus Wind und Sonne sind heute schon günstiger als neue Gas- und Kohlekraftwerke. Während weltweit immer mehr in Erneuerbare investiert wird, brechen im Land der Erfindung der „Energiewende“ die Investitionen ein. Um die Segel wieder in den Wind zu stellen, wollen wir bestehende regulatorische Hemmnisse beseitigen und so „ermöglichen“ statt „verhindern“. Denn was wir derzeit erleben, ist das genaue Gegenteil. Trotz Klagen aus Energiewirtschaft und Industrie bleibt die Bundesregierung untätig, obwohl die Unternehmen dringenden Klärungsbedarf haben und am überbordenden Maß bürokratischer Regeln verzweifeln. Wie geht es weiter, wenn der Ausbaudeckel von 52 GW für Solarenergie Mitte kommenden Jahres erreicht sein wird? Was passiert mit funktionstüchtigen aber nicht mehr geförderten Wind-, PV- und Biomasseanlagen, die es ab 2021 immer häufiger geben wird? Warum macht man Speicher unrentabel, indem man sie doppelt mit Steuern und Umlagen belegt? Darf bald jeder wahlkämpfende Landespolitiker sein Bundesland zur Tabuzone für den Windkraftausbau erklären? Diese und viele weitere Fragen stehen unbeantwortet im Raum und versprühen das Gift der Verunsicherung in einer Branche, die Milliardeninvestitionen zu stemmen hat und die dringend Planungssicherheit braucht.
Seit mehr als zwei Jahren beobachten wir einen Stillstand der Rechtssetzung, und immer wieder gab es Vorschläge, die den Zubau der Erneuerbaren weiter ausbremsen. Zahlreiche Bundesratsinitiativen aller Länder zeugen aber davon, dass es anders gehen kann, wenn man will:

  • Es gilt alle Deckel im EEG zu streichen, damit die klimafeindliche Begrenzung des Ökostromausbaus beendet wird. Insbesondere den Ausbau der Windenergie an Land und den der Solarenergie müssen wir beschleunigen. Unser Ziel ist ein Zubau von jährlich jeweils mindestens 5.000 MW netto.
  • Um das Potential unserer Städte und Industriegebiete für den PV-Ausbau zu nutzen, müssen wir die Mieterstromregelungen vereinfachen, Rechtssicherheit für Vermieter*innen schaffen und die Ausschreibungen so anpassen, dass alle, die bauen wollen, auch zum Zuge kommen können. Außerdem muss die Solarenergie im Außenbereich ebenso wie die Windkraft privilegiert werden.
  • Das größte Hemmnis für den Zubau, insbesondere der Windkraft, ist ein Mangel an Flächen. Nur wenn rechtssicher Standorte zur Verfügung stehen, werden Planungen in Angriff genommen. Wir brauchen darum ein nationales Flächenziel Windkraft und eine Überprüfung der bestehenden Regelungen im Bereich Flugsicherung, Denkmal- und Naturschutz sowie des Planungsrechts. Zudem brauchen wir klare und einheitliche Leitlinien für die Koexistenz von Windenergie und Naturschutz. Um den Ausbau der Windkraft überall in Deutschland voranzubringen, muss er regional ausgeglichen erfolgen und mit den Zielen des Netzentwicklungsplans im Einklang stehen. Die im Netzausbaugebiet vorgenommenen Einschränkungen im Norden des Landes müssen aufgehoben werden.
  • Gemeinsam mit Betreibern bestehender Wind-, PV- und Biogasanlagen wollen wir neue Geschäftsmodelle entwickeln und alle Regelungen streichen, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb behindern. Auch Repowering muss am gleichen Standort möglich bleiben.
  • Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz 2.0 hat die Bundesregierung gerade den Rechtsrahmen für den Netzausbau angepasst. Die Wirkung bleibt zunächst abzuwarten und muss engmaschig überwacht werden, um keine weiteren Verzögerungen beim Stromtransport zu riskieren. Um keine Potentiale zu verschenken, wollen wir alle Trassen, die neu gebaut werden, mit den maximalen Transportkapazitäten, also 525 KV137 Leitungen, ausstatten.
  • Wir wollen, dass die für eine erfolgreiche Energiewende dringend benötigten Speicherkapazitäten nicht länger künstlich aus dem Markt gedrückt werden. Hierfür muss der gespeicherte Strom von Letztverbraucherabgaben befreit werden. Dabei dürfen Netzausbau und Speicher kein Widerspruch sein. Auf dem Weg in die Erneuerbare Welt brauchen wir beides gleichermaßen.

 

(2) Ein fairer und ehrlicher Preis für CO2-Ausstoß

Nur wenn die Preise die ökologische Wahrheit sagen, werden ökonomische Anreize für
Klimaschutz gesetzt. Eine kohlenstoffneutrale Wirtschaft wird dann erreichbar sein, wenn
Produktivität und Profitabilität sich auch daran bemisst, wie viel CO2 ausgestoßen wurde.

Mit einem CO2-Preis tragen wir dazu bei, dass es einen einfachen, marktwirtschaftlichen
Mechanismus gibt: Wer sorgsam mit unseren endlichen Ressourcen umgeht, hat auf dem Markt eine Wettbewerbsvorteil vor dem, dessen Verhalten das Klima schädigt. Klimaschutz wird billiger. Klimazerstörung, deren Kosten bisher von der Allgemeinheit getragen werden, wird teurer. Heute ist es vielfach anders herum – das wollen wir ändern.

Wir wollen dem Ausstoß von CO2 einen fairen Preis geben, der die ökonomischen Fehlanreize insbesondere im Verkehrs- und Wärmesektor beendet. Fossile Kraft- und Brennstoffe sollen deshalb mit einem Aufschlag auf den Marktpreis belegt werden. Dieser Aufschlag soll mittelfristig die Kosten der Klimaschäden abbilden. Damit dies sozial ausgewogen möglich ist und zugleich berücksichtigt, dass es in strukturschwachen Regionen mancherorts derzeit nur begrenzt klimafreundliche Alternativen (wie z.B. einen starken ÖPNV) gibt, sollten die Einnahmen als Senkung der Stromsteuer und als Energiegeld an alle Bürgerinnen und Bürger wieder zurückgehen. Wer das Klima schont, zahlt weniger ein als er rausbekommt und hat am Jahresende Plus gemacht. Wer das Klima schädigt, zahlt dafür. Das gilt auch für Unternehmen.

Dadurch erhöhen wir den Anreiz, auf klimafreundliche Technologien umzustellen und in Erneuerbare Energien und Effizienz zu investieren.

Drei Grundprinzipien sind für uns entscheidend:

  • ökologisch wirksam: Es sollen möglichst viele Sektoren erfasst werden und der Preis möglichst schnell eine Lenkungswirkung haben, die eine Einhaltung der Klimaziele ermöglicht. Die CO2-Preise sollen sich deshalb mittelfristig an den realen CO2 Schadenskosten orientieren. Außerdem kommt es darauf an, den CO2-Preis zügig einzuführen. Wir können bei der Rettung des Klimas nicht erneut Jahre verschenken.
  • sozial gerecht: Wir wollen die Bepreisung von CO2 aufkommensneutral durchführen. Der Staat erhält keine neuen Einnahmen, sondern die Mittel fließen wieder an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zurück. Außerdem soll der CO2-Preis zu Beginn moderat sein und der Umstieg zu klimafreundlicheren Technologien gefördert werden. In Härtefällen kann durch gezielte Förderung gegengesteuert werden.
  • ökonomisch sinnvoll: Versorgungssicherheit und Rentabilität von energieintensiven Branchen dürfen nicht gefährdet werden, um zu verhindern, dass energieintensive Industriezweige ins Ausland verlagert werden. Das würde unserem Land schaden, ohne dass damit etwas für das Klima gewonnen wäre. Dafür ist eine angemessene, planbareund verlässliche Entwicklung des Preises für CO2 genauso entscheidend wie gezielte Entlastungen und die Förderung von klimafreundlichen Alternativen.

Eckpunkte eines CO2-Preises

Erhebung:

Wir wollen in Deutschland zeitnah einen CO2-Preis einführen. Davon sind zwei Bereiche
betroffen:

  • Für den Verkehrs- und Wärmesektor – also den Bereichen, in denen die Klimaschutzfortschritte bisher am geringsten sind – sollen die Energiesteuern auf Benzin, Diesel, Kerosin, Heizöl, Heizkohle und Heizgas um eine CO2-Preis-Komponente entsprechend der jeweiligen CO2-Emission ergänzt werden. Hier schlagen wir einen Einstiegspreis von 40 Euro/t CO2-Emission vor.
  • In der Folge soll auch für den Bereich des Emissionshandels ein CO2-Mindestpreis in Höhe von möglichst schnell 40 Euro/t gelten, um die Klimaziele zu erreichen. Unsere Nachbarn Frankreich und die Niederlande drängen darauf, gemeinsam den Schritt eines abgestimmten Mindestpreises zu gehen; dem sollte sich Deutschland anschließen.

Die konkrete Preisentwicklung in beiden Bereichen muss sich an den Zielen der Klimapolitik ausrichten. Zentral ist, dass die CO2-Bepreisung durch weitere klimapolitische Maßnahmen in jedem Sektor ergänzt wird. Umfassende Förderprogramme für eine klimafreundliche Wirtschaftsweise (Dekarbonisierung der Industrie, Programme für Flottenumstellung auf E-Mobilität etc.), wie sie teilweise im Energie- und Klimafonds bereits eingestellt sind sowie Programme für weitere notwendige Anpassungen müssen zusätzlich zur Entlastung durch den niedrigeren Strompreis effizienter und wirtschaftlich sinnvoller umgesetzt bzw. neu aufgelegt werden. Je mehr CO2-Einsparung durch andere klimapolitische Instrumente erreicht wird, desto moderater kann die Preissteigerung in dem jeweiligen Sektor erfolgen. Dabei ist Planbarkeit von entscheidender Bedeutung, so dass wir ein unabhängiges Gremium vorschlagen, das die stetige und lange angekündigte Preisanpassung vornimmt, die sich an den drei oben genannten Parametern ausrichtet. Insbesondere bei absehbaren Zielverfehlungen müssen die Preise für die entsprechenden Emissionssektoren angepasst werden.

Rückzahlung:

Auch für die Rückzahlung gilt: Sie soll ökologisch wirksam, sozial gerecht und ökonomisch sinnvoll sein. Deshalb schlagen wir zwei Wege der Rückzahlung vor.

  • Wir wollen die Stromsteuer nahezu abschaffen, indem wir sie auf den EU-Mindestsatz von 0,1 bzw. 0,05 ct/kWh abzusenken. Das bringt für die Stromkund*innen eine Entlastung von 6,5 Mrd. Euro und führt dazu, dass in allen Sektoren die Wende hin zu Erneuerbaren Energien beschleunigt wird. Außerdem wird damit die ungleiche Belastung zwischen privaten Haushalten, Gewerbetreibenden und Mittelstand auf der einen Seite und Teilen der Industrie, die bereits heute privilegiert sind auf der anderen Seite reduziert.
  • Da nicht alle Bürger*innen – gerade im ländlichen Raum – von heute auf morgen auf umweltfreundliche Fahrzeuge und Heizungen umsteigen können, wollen wir die Kosten eines CO2-Preises sozial abfedern und daher allen Bürger*innen je 100 Euro pro Jahr als Energiegeld zurückzahlen. Diese Form der Entlastung hat sich bereits in anderen Ländern wie der Schweiz bewährt. Haushalte mit vier Personen bekommen so 400 Euro pro Jahr erstattet, der Strompreis verringert sich durch die Abschaffung der Stromsteuer durchschnittlich um weitere 60 Euro pro Jahr.

Durch die beiden Rückzahlungsmodelle werden insbesondere die entlastet, die wenig klimaschädliche Energieträger verbrauchen. In der Regel steigt der Energieverbrauch – und damit die Kosten - mit dem Einkommen. Durch die einheitliche Höhe der Rückzahlung für alle Bürger*innen ist das Modell sozial ausgewogen. Dadurch profitieren Menschen mit geringem Einkommen überproportional. Dennoch wird es Härtefälle geben, die wir im Blick behalten wollen.

Deshalb wollen wir zusätzlich Förderprogramme sowohl für Unternehmen als auch für
Privathaushalte auflegen. Damit werden wir z.B. Umstieg von Heizungen, die mit fossilen
Brennstoffen betrieben werden, hin zu Wärmepumpen, Pelletheizungen und klimaneutralen Nah- und Fernwärmenetzen beschleunigen. Im Mietwohnungsbestand wollen wir ein besonderes Augenmerk auf Quartierslösungen legen. Für den Umstieg auf klimaneutrale
Verkehrsträger schaffen wir durch das Bonus-Malus-Konzept, im Steuerrecht und durch gezielte Förderung die Möglichkeiten, um auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen.

(3) Klimaschutz einen rechtlichen Rahmen geben

Bisher hat der Bundestag das Pariser Klimaabkommen zwar ratifiziert, der zugleich erforderliche verbindliche nationale Beitrag ist bisher im Rahmen des Klimaschutzberichtes lediglich eine Absichtserklärung, der es an Verbindlichkeit fehlt – nicht nur gegenüber dem UN-Klimasekretariat, sondern auch mit Blick auf die rechtsverbindliche Planungssicherheit im
248 nationalen Kontext. Daher muss die Bundesregierung bis zum UN-Gipfel im September in New York ein Klimaschutzgesetz als rechtlichen Rahmen für die deutsche Klimapolitik mit einem alle Sektoren umfassenden Maßnahmenpaket vorlegen.

Senken wir nicht unsere Emissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft bis 2030 um 38 % (bezogen auf 2005), wie in der Gemeinschaft der Europäischen Staaten zugesagt, drohen immense Kosten für den Ankauf von Verschmutzungsrechten. Bis 2030 stehen so 30 bis 60 Milliarden Euro im Feuer. Schon jetzt hat die Bundesregierung hunderte Millionen Euro in der Haushaltsplanung dafür vorgesehen. Sinnvoll wäre es, das Geld in Klimaschutz bei uns investieren. So schaffen wir mehr Lebensqualität durch besseren Verkehr und wärmere Wohnungen genauso wie mehr Arbeit und Wohlstand durch Investitionen in Deutschland.

Nur mit klar festgelegten Zielen und Zwischenzielen, verknüpft mit einem verbindliche Monitoring der Maßnahmen und Ergebnissen sowie verankerten Korrekturmechanismen bei Zielverfehlung, können wir wieder auf den erforderlichen Zielpfad beim Klimaschutz kommen.

Durch ein solches Klimaschutzgesetz werden auch endlich Verbindlichkeiten innerhalb der jeweiligen Sektoren und der zuständigen Ressorts festgeschrieben. Denn das Erreichen der Klimaschutzziele kann nicht länger allein beim Bundesumweltministerium liegen, sondern muss als Querschnitt der Regierung auch die Ministerien, welche zuständig sind für Verkehr, Landwirtschaft, Bauen und Wirtschaft, in die Pflicht nehmen. Die Zielsetzung einer klimaneutralen öffentlichen Verwaltung muss ebenfalls in diesem Rahmengesetz festgelegt werden.

Konkretisierende Maßnahmen zum Klimaschutzgesetz

 

Im Gebäudebereich

Rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen entfallen auf den Gebäudebereich. Ohne erhebliche Anstrengungen in diesem Bereich sind demzufolge sämtliche Klimaziele bis 2050 Makulatur. Gleichzeitig weist insbesondere der Baubereich ein besonderes träges Umsteuerungsverhalten auf, da hier sehr lange Investitionszyklen von ca. 30 Jahren bestehen.

Soll also das erklärte und notwendige Ziel eines klimaneutralen 276 Gebäudebestands (Ziel
Bundesregierung 2050; Ziel Grüne 2040) erreicht werden, ist ein sofortiges Umsteuern erforderlich – auch um nicht heute falsche Investitionsentscheidungen zu treffen, die vor Ablauf der Lebensdauer der Investition durch neuerliche Sanierung entwertet werden.

Da der Großteil des in Zukunft genutzten Gebäudebestandes bereits gebaut ist, kommt der Sanierung eine besondere Bedeutung zu. Hierfür braucht es ordnungsrechtliche und anreizorientierte Komponenten. Der Umstieg auf klimaschonende Wärme gelingt zugleich nur dann, wenn er sozial ist, d.h. dass Wohnen und Heizen bezahlbar bleiben. Drei Maßnahmen, die sofort begonnen werden können, sind deshalb von besonderer Bedeutung:

(A) Förderprogramm Faire Wärme

Mit einer Innovationsoffensive für die besten Klima-Investitionen in Gebäude und Wohnungen unterstützen wir selbstnutzende Eigentümer, Vermieterinnen sowie Mieter. Wir helfen, zu tragbaren Kosten Zukunft zu gestalten und Klimaschutz gemäß der Ziele von Paris für alle zu ermöglichen. Dafür wollen wir im Rahmen des Programms „Faire Wärme” zusätzlich Mittel für gute Planung, Investitionen und Bezahlbarkeit bereitstellen. Dieses zukunftsweisende Förderprogramm kann durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen finanziert werden.

Die derzeitigen Mittel für erneuerbare Wärme, energetische Sanierung und Infrastruktur für die Wärmeversorgung müssen dazu verdoppelt und die Antragsverfahren vereinfacht werden, damit die Förderung gezielt wirkt. Die Kosten für Bauen, Sanieren und Wohnen müssen klimaverträglich und fair für alle verteilt werden. Neben der Klima-Modernisierung öffentlicher Gebäude setzen wir u.a. auf gemeinschaftlich geplante Sanierungsprojekte. Wir unterstützen damit die Kommunen in der örtlichen Wärme- und Sanierungsplanung und erleichtern die erneuerbare Energieversorgung durch eine moderne und gut vernetzte Infrastruktur. Im Rahmen einer Quartiersförderung wollen wir warmmietenneutrale Sanierungen für Mieterinnen und Mieter mit kleinem Einkommen ermöglichen. Ergänzend führen wir einen Klimazuschuss ein, damit sich auch die Empfängerinnen von Wohngeld klimafreundliche Wohnungen leisten können.

(B) Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden

Die bereits 2011 zwischen Bundesregierung und Bundesrat verhandelte steuerliche Förderung als Anreiz für energetische Sanierung wollen wir endlich umsetzen. Gerade private Eigenheimbesitzer*innen benötigen steuerliche Anreize zur Gebäudesanierung. Der Steuerbonus muss klimapolitisch wirksam ausgestaltet sein. Es dürfen darum nur Maßnahmen gefördert werden, die nachweislich auf dem vom Pariser Abkommen vorgegeben Minderungspfad liegen. Durch eine progressionsunabhängige Abschreibung müssen alle gleichermaßen davon profitieren, und die Sonderabschreibung muss analog zur KfW-Förderung ausgestaltet sein.

Dieser Bereich ist für die Erreichung der Klimaziele von großer Bedeutung, er ist aber auch ein Konjunkturprogramm für unser Handwerk und den Mittelstand. Wir fordern daher die
Bundesregierung auf, den Ball noch einmal aufzugreifen. Klar muss 317 sein, dass die Kommunen nicht auf den Kosten der steuerlichen Förderung sitzen bleiben dürfen. Die Bundesregierung sollte lieber in dieses Projekt investieren als in Strafzahlungen für das Nichteinhalten der Klimaziele.

(C) Effizientes Gebäude-Energie-Gesetz / Erneuerbare Wärme

Neben Anreizen bedarf es auch klarer ordnungsrechtlicher Vorgaben für den Gebäudebestand. Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) hat Baden-Württemberg eine Blaupause für den Bund geschaffen. Es verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohn- und Nichtwohngebäude erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Die Wirkung des EWärmeG wurde Ende 2018 evaluiert: Es war sehr erfolgreich und hat über die Einsparung durch den eigentlichen Heizungstausch hinaus zu einer jährlichen Reduzierung der CO2-Emissionen um 110.000 bis 170.000 t CO2 pro Jahr geführt. Heute werden in Baden-Württemberg mehr Erneuerbare Energien im Wärmesektor eingesetzt als in jedem anderen Bundesland.

Für den Neubau von Gebäuden ist hingegen eine Anpassung der bestehenden Energievorgaben auf den KfW 40 Standard sowohl privat- als auch volkswirtschaftlich optimal. Legt man eine Betrachtung der Lebenszykluskosten anstelle einer rein auf die Kapitalkosten orientierten Betrachtung des Wirtschaftlichkeitsbegriffs zugrunde, so relativieren sich die erhöhten Investitionskosten erheblich. Dies wird durch die Einführung des vorgeschlagenen Instruments eines CO2-Preises zusätzlich verstärkt.

 

Im Verkehrsbereich

Deutschland braucht möglichst schnell eine Verkehrswende. Das Versagen der Bundesregierung ist in diesem Bereich besonders eklatant, denn seit Jahren steigt der CO2-Ausstoß, statt zu sinken. Dass die Verkehrswende nicht vorangebracht wurde, mindert die Lebensqualität der Bürger*innen. Die Straßen sind dreckig, laut und verstopft. Das muss sich ändern. Deshalb wollen wir uns von den fossilen Verbrennern verabschieden. Inzwischen gibt es aus der Automobilindustrie deutliche Signale, dass das verstanden wird. Hinzu kommt, dass wir die Bahn stärken und konkurrenzfähig machen müssen, so dass der Umstieg von Fliegern – insbesondere auf der Kurz- und Mittelstrecke – auf die Schiene möglich wird. Wir wollen eine intelligent aufeinander abgestimmte Mobilität zwischen abgasfreiem Auto, elektromobiler Bahn und ÖPNV, Rad- und Fußverkehr auf den Weg bringen, die auch erschwinglich ist.

Drei Bereiche sind deshalb besonders wichtig:

(A) Weg vom fossilen Verbrenner – Förderung der E-Mobilität

Der Umstieg auf klimaschonende Antriebe ist zentral für den Klimaschutz. Und er ist entscheidend, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern. Weltweit wird gerade das Auto neu erfunden – die Ära des fossilen Verbrennungsmotors geht unweigerlich zu Ende. Die Zukunft der deutschen Automobilindustrie entscheidet sich daran, ob sie bei dieser Veränderung doch noch vorne mit dabei ist. Deutschland hat dafür weltweit mit die besten Ingenieur*innen. Nun braucht es politisch einen ehrgeizigen Rahmen, der ein planbares Ende des fossilen Verbrennungsmotors schafft sowie die notwendige Förderung dieser Umstellung.

  • Dafür muss erstens die Ladeinfrastruktur massiv ausgebaut werden. Dies muss sowohl öffentliche als auch private Ladestationen umfassen. Hierzu braucht es mehr öffentliche Investitionen, bürokratische Hürden im Miet- und Wohneigentumsrecht müssen abgebaut und eine Mindestquote von Ladepunkten an Stellplätzen eingeführt werden.
  • Zudem müssen wir nun den Markthochlauf von E-Autos befördern. Die erfolglose Kaufprämie der Bundesregierung wollen wir durch ein Bonus- Malus-System in der Kfz- Steuer ersetzen. Das heißt: Rein elektrische Fahrzeuge sollen eine Gutschrift erhalten, während Spritschlucker stärker an den ökologischen Kosten beteiligt werden. Dieses Bonus-Malus-System ist sozial gerecht und kann ökologisch lenken.
  • Wir wollen zudem den Umstieg von gewerblichen Flotten, z.B. von Handwerkern oder Pflegediensten, beschleunigen. Hierfür gilt es auf der einen Seite endlich die vom Bundesrat schon lange geforderten Sonderabschreibungen im Steuerrecht zu verankern. So befördern wir den Flottenhochlauf und sorgen für einen attraktiven Gebrauchtwagenmarkt, von dem alle Autokäufer profitieren können. Aber auch Mittel der direkten Förderung sind erforderlich.

 

(B) Einführung eines Mobilpasses / Förderung ÖPNV

Bus und Bahn brauchen kräftigen Rückenwind, damit noch mehr Menschen umsteigen.
Zuverlässig, schnell und preisgünstig auf einem engmaschigen Nahverkehrsnetz – so stellen wir uns Bus und Bahn von morgen vor. Wir wollen insbesondere die Chancen der Digitalisierung nutzen und alle öffentlichen Verkehrsangebote verbinden und mit einer einzigen Smartcard oder App nutzbar machen – dem grünen MobilPass. Den klassischen ÖPNV vernetzen wir mit neuen Mobilitätsdienstleistungen wie Car-, Bike- und Ridesharing. Mit dem grünen MobilPass erfolgt die Abrechnung automatisch und einheitlich. Begleitend dazu wollen wie die Aufwendungen für Bus und Bahn durch die öffentliche Hand rasch verdoppeln.

(C) Bahn attraktiver machen als Fliegen

Bei der Wahl des Verkehrsmittels entscheiden die Bürgerinnen und Bürger vor allem anhand der Kriterien Kosten, Komfort und Reisezeiten. Deshalb ist es unser Ziel, klimafreundliche
Verkehrsmittel wie die Bahn attraktiver zu machen und so die Menschen zum Umsteigen zu
bewegen. Wir wollen, dass mehr Menschen die Bahn nehmen und weniger den Flieger. Ein
 erster und wichtiger Schritt ist, den Steuernachteil der Bahn gegenüber dem Flugverkehr
endlich zu beseitigen. Dafür wollen wir eine Kerosinbesteuerung mindestens auf Inlandsflügen einführen und mit diesen Mitteln den Mehrwertsteuersatz auf Bahntickets absenken.

Außerdem braucht es ein besseres Netz von Schnellzügen und ein breites Angebot an
Nachtzügen in Deutschland und Europa. Die Investitionen des Bundes in das Schienennetz
müssen kurzfristig verdoppelt, mittelfristig vervierfacht werden.

 

In der Landwirtschaft

Die Agrarproduktion ist für ca. 15% der anfallenden CO2-Äquivalente in Deutschland
verantwortlich. Zugleich ist die Landwirtschaft einer der Bereiche, die am härtesten unter der
Klimakrise leiden. Im Durchschnitt der letzten 15 Jahre mussten Bäuerinnen und Bauern nach Zahlen des UBA durchschnittliche jährliche Ertragsausfälle von ca. 470 Millionen Euro
verkraften – infolge von Wetterextremen wie Dürre, Hagel und Starkregen. Dabei ist der
Dürresommer 2018 noch gar nicht eingerechnet. Klar ist, dass eine vollständig emissionsfreie Landwirtschaft nicht möglich ist. Dennoch muss auch hier bis 2050 die Hälfte der Emissionen eingespart werden, um durch das Pariser Klimaabkommen für 2050 vorgegeben Minderungspfad der Emissionen von mindestens 95 Prozent zu erreichen.
Der viel zu hohe Tierbesatz, die damit verbundenen immensen Güllemengen, der Einsatz
mineralischer Düngemittel, der humuszehrende intensive Ackerbau und die Entwässerung von Mooren, kurz die agroindustrielle Produktionsweise, hat eben nicht nur Tierleid,
Gewässerverschmutzung und die Entwertung von Böden zur Folge, sondern schädigt auch unser Klima.

Um das Ruder herumzureißen, muss die Agrarpolitik der Bundesregierung ab sofort eine
Landwirtschaft unterstützen, die mit und nicht gegen die Natur arbeitet:

  • Bei den derzeit laufenden Verhandlungen über die EU-Agrarförderung in Höhe von ca. 60 Mrd. Euro pro Jahr muss sich die Bundesregierung ihre bisherige Position um 180 Grad korrigieren und die Agrar-Förderung künftig an eine klimafreundliche Produktion koppeln.
  • Der viel zu hohe Tierbestand muss verringert werden. Dazu haben wir in einem Pakt für faire Tierhaltung ganz konkrete Maßnahmen wie eine Bindung der Tierhaltung an die Fläche, bessere Tierschutzstandards, eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnungsowie Förderprogramme zur Umstellung vorgelegt, mit deren Umsetzung die Bundesregierung sofort beginnen kann und muss.
  • Um die Gülleflut und die Überdüngung durch zu viel Mineraldünger zu stoppen (und um enorme Strafzahlungen an die EU zu vermeiden), muss die Bundesregierung jetzt endlich die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie erfüllen.
  • Mit einem Stopp von Grünlandumbrüchen und einer Förderung der Regeneration von Moorböden kann umgehend eine stärkere Kohlenstoffbindung der Böden erreicht werden.


Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anton Hofreiter, Bundestagsfraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg
Katrin Göring-Eckardt, Bundestagsfraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Robert Habeck, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Tarek Al-Wazir, Hessischer Staatsminister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt
Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin und Senatorin für Wissenschaft, Forschung und
Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg
Monika Heinold, Finanzministerin, Land Schleswig-Holstein
Ulrike Höfken, Staatsministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Karoline Linnert, Bürgermeisterin und Finanzsenatorin der Freien Hansestadt Bremen
Ramona Pop, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>

  • Deutschlands starke Start-up-Szene

    Deutschland hat eine der erfolgreichsten Start-up-Szenen. Im internationalen Vergleich liegen wir mit 31 milliardenschweren Start-ups – [...]

  • Klimaschutz ist Menschenschutz

    Starkregen und Hochwasser werden durch die Klimakrise häufiger und extremer. Eine neue Studie des Umweltbundesamts zeigt, dass mehr als 80 [...]

  • Drei Jahre Regierungsbilanz Ampel

    Seit fast drei Jahren sind wir als Teil der Bundesregierung im Amt. Von Beginn an waren die Herausforderungen groß und sind es immer noch. [...]