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Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis90/Die Grünen
Es besteht Konsens, dass zu Erreichung der Klimaziele die Erderwärmung auf 1,5°C begrenzt und der
CO2 Ausstoß drastisch verringert werden muss.
Die Bundesregierung hat die Vorgabe bis 2050 ein klimaneutrales Land zu werden nach dem Urteil
des Verfassungsgerichtes um fünf Jahre auf 2045 vorgezogen – wir leben auf Kosten unserer Kinder
und Enkel.
Das Land legt in seinem Klimaschutzgesetz bis 2030 mindestens 42% Einsparung des Treibhausgases
gegenüber 1990 fest. Aktuell diskutiert die neue Landesregierung ebenso die neue Zielsetzung
Klimaneutralität 2040. Die jüngsten Überflutungsereignisse zeigen einmal mehr eindringlich die
Notwendigkeit von umfassenden Maßnahmen für den Klimaschutz.
Der Landkreis Karlsruhe hat bereits 2010 das Klimaschutzkonzept zeozweifrei mit Ziel
Klimaneutralität 2050 erarbeitet. Im März dieses Jahr wurde ein überarbeitetes Konzept
„Klimaschutzstrategie für den Landkreis Karlsruhe“ vorgelegt, wonach der Landkreis bis 2035
klimaneutral werden soll. Das Konzept wurde im Kreistag am 06.05.2021 mit großer Mehrheit
beschlossen.
Für die praxisnahe Erarbeitung und Umsetzung klimawirksamer Maßnahmen bieten strukturierte
Prozesse wie der European Energy Award (eea) oder Klimaschutzwerkstätten eine wertvolle
Unterstützung.
Der Landkreis nimmt sein 2012 am European Energy Award eea teil und wurde erstmals 2014
ausgezeichnet, 14 der 32 Landkreisgemeinden nehmen ebenfalls teil, vier wurden zertifiziert.
Um alle bereits laufenden, aber auch neue Prozesse für Klimaschutzthemen besser miteinander zu
verzahnen und in die Gesamtstrategie des Landkreises einzubinden, hat der Landkreis 2020 nicht nur
selbst mit dem Kreistag eine Klimaschutzwerkstatt implementiert, sondern darüber hinaus alle
Gemeinden bei der Einführung kommunaler Klimaschutzwerkstätten unterstützt, sowohl finanziell
als auch organisatorisch mit seiner Umwelt- und EnergieAgentur. 16 der 32 Kommunen sind diesem
Ruf inzwischen gefolgt und haben, teils bereits in mehreren Terminen, konkrete
Klimaschutzmaßnahmen oder sogar Grundsatzbeschlüsse erarbeitet.
Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten muss sich ihrer Verantwortung stellen und aktiv werden.
Ein erster wichtiger Schritt ist die Unterzeichnung der unterstützenden Erklärung der Gemeinde
Linkenheim-Hochstetten zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen
Landesverbänden nach § 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Es ist die
Willensbekundung, sich der Thematik zu stellen.
Das 2013 in Kraft getretene Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) betont die wichtige
Vorbildfunktion der Kommunen für den Klimaschutz. Diese allgemeine Vorbildfunktion wird für das
Land durch die Vorgabe konkretisiert, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2040 weitgehend
klimaneutral zu organisieren. Für die Kommunen regelt das KSG BW, dass diese ihre Vorbildfunktion
in eigener Verantwortung erfüllen und vom Land hierbei unterstützt werden. Näheres soll gemäß § 7
Abs. 4 KSG BW in einer Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden beschlossen
werden.
Übergeordnetes Ziel des Klimaschutzpakts zwischen dem Land und den kommunalen
Landesverbänden ist, bis zum Jahr 2040 in ganz Baden-Württemberg weitgehend klimaneutrale
Kommunalverwaltungen zu erreichen. Über 300 Städte und Gemeinden in BW haben diese Erklärung
bereits unterzeichnet.
Der Gemeinderat hat 2020 eine Roadmap beschlossen, die zum Ziel hat, den Stromverbrauch der
kommunalen Gebäude regenerativ zur Verfügung zu stellen. Dabei sind 36% aus Windkraft
eingerechnet, die vermutlich nicht realisiert werden können. Eine Untersuchung des Wärme- und
Verkehrssektors hat nicht stattgefunden. Erste Ergebnisse liefert hierzu das Klimaschutzkonzept
zeozweifrei auf dem aufgesetzt werden kann.
Um als Gemeinde klimaneutral zu werden, sind alle kommunalen, gewerblichen und privaten
Akteure in die Entwicklung einzubeziehen. Sie sind Teil des Problems und müssen folglich Teil der
Lösung werden.
Um herauszuarbeiten, welche Möglichkeiten die Gemeinde hat, wie sich Ressourcen erschließen
lassen und um eine Roadmap für eine klimaneutrale Gemeinde zu erarbeiten brauchen wir
Unterstützung. Die erforderliche Expertise, sei es fachlich oder durch erforderliche Wo-Manpower ist
in der Gemeinde nicht vorhanden. Die Energieagentur des Landkreises hat Zahlen und Daten zum
Thema aktuell vorliegen und kann wertet diese auch aus. Sie hat durch ihre Arbeit Einblicke in die
Vorgehensweisen anderer Kommunen und ist dadurch ein sehr guter Ansprechpartner.
Die Klimaschutzwerkstatt besteht aus mehreren Terminen - wie Workshops -, die in Zusammenarbeit
mit Gemeinderat und Verwaltung Wege erarbeiten, wie die Energieversorgung der Gemeinde in
Zukunft der realisiert werden kann. Der Prozess ist auf mehrere Jahre ausgelegt.
Der beantragte Weg bedeutet nicht, in der Zwischenzeit untätig zu bleiben. Selbstverständlich
können/sollen sinnvolle Maßnahmen während des Prozesses - wie z.B. der beschlossene Ausbau der
Photovoltaik – weiter durchgeführt werden.
Der Beginn der Klimaschutzwerkstatt - und damit der Einstig in konkreten Klimaschutz - ist im
laufenden Haushalt darstellbar. Insgesamt liegen die Aufwendungen in der Größenordnung 30.000 €,
wobei Fördergelder zu Verfügung stehen.
Es entstehenden damit noch keine weiteren Kosten!
− Die Unterzeichnung der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt.
− Den Einstieg in einen konkreten und strukturierten Klimaschutzprozess mit einer von der
Umwelt- und EnergieAgentur des Landkreis Karlsruhe moderierten Klimaschutzwerkstatt zur
Erarbeitung konkreter Ansätze und Maßnahmen.
Linkenheim-Hochstetten 21.07.2021
Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Margot Reibelt
Dr. Peter Nagel
Michael Hammann
https://storymaps.arcgis.com/stories/
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