Keine Pachtverträge mit Zirkusunternehmen mit bestimmten Wildtierarten

 

Antrag

Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten schließt künftig nur noch Platzüberlassungsverträge mit Zirkusunternehmen ab, wenn diese sich vertraglich verpflichten, Wildtiere der folgenden Arten weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen: Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Raubkatzen, Tümmler, Delfine, Robben, Greifvögel, Flamingos, Pinguine und Wölfe. Ausgenommen hiervon sind Unternehmen, die vor der Beschlussfassung bereits einen Antrag auf Platzüberlassung gestellt haben.Ausnahmen können gemacht werden, wenn ein Unternehmen belegen kann, dass ein Wildtier zum Altbestand des Zirkusses gehört und eine anderweitige Unterbringung nicht möglich ist. Dieses Tier darf aber nicht in Vorführungen gezeigt oder anderweitig zur Schau gestellt werden.

Sachverhalt/Begründung:

 

Immer wieder gibt es große Probleme mit der Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen. Beklagenswerte Vorfälle, bei denen Menschen von Zirkustieren angegriffen werden, konnten in der Vergangenheit und können auch heute nicht ausgeschlossen werden. Selbst bei bestem Bemühen der Zirkusunternehmen muss grundsätzlich bezweifelt werden, dass die Haltung und das Mitführen von bestimmten Wildtierarten mit wechselnden Standorten tierschutzgerecht durchgeführt werden kann. Wir als Kommune sind sowohl dem Tierschutz als auch der Sicherheit der Menschen in unserer Gemeinde verpflichtet.

Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit bereits im November 2003 und erneut im November 2011 eine Initiative ergriffen. um Zirkusbetrieben das Halten verschiedener Wildtierarten künftig zu untersagen. Begründet wurde die Initiative damit, dass die Haltung dieser Wildtiere mit hohen Belastungen für die Tiere verbunden sei. Der Schutz dieser Tiere sei in solchen Einrichtungen faktisch nicht möglich. Er verweist auf das Beispiel von 13 EU-Ländern, in denen es inzwischen ein vollständiges Verbot oder starke Einschränkungen von Haltung und Mitführen von Wildtieren in Zirkussen gibt. Aktuell hat das Bundesland Hessen eine neue Bundesratsinitiative für ein Verbot bestimmter Wildtierarten im Zirkus angekündigt. Die grün-rote Landesregierung hat erklärt, dass sie sich dieser Initiative anschließen wird.

Wir begrüßen die konsequente Haltung des Bundesrats und der beiden genannten Bundesländer, die sich am Staatsziel Tierschutz und den Vorgaben des Deutschen Tierschutzgesetzes orientiert. Da die Bundesregierung bis heute keinen Verordnungsentwurf zum Verbot bestimmter Wildtierarten im Zirkus vorgelegt hat, sind immer mehr Kommunen dazu übergegangen, bei Pachtverträgen die Haltung bestimmter Wildtierarten auszuschließen. Zu den rund 30 deutschen Kommunen, die bei Pachtverträgen für ihre städtischen Flächen mit Zirkusunternehmen das Mitführen von Wildtieren generell untersagen oder stark einschränken, gehören Heidelberg, München, Stuttgart, Potsdam, Mörfelden-Walldorf, Speyer und Köln.

Auch die Stadt Karlsruhe hat in der Gemeinderatssitzung am 27.7.2010 bereits beschlossen, dass Unternehmen, die die in den Zirkusleitlinien genannten Wildtierarten Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner und Wölfe halten und mitführen, nicht für ein Gastspiel in Karlsruhe verpflichtet werden. Allerdings werden dabei noch nicht die weitergehenden Forderungen der Bundesratsinitiativen sowie die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Haltungsanforderungen von Wildtieren in ausreichender Weise berücksichtigt.

Zwar hat es in der Vergangenheit eine Reihe von sich widersprechenden gerichtlichen Urteilen zu sehr restriktiven Platzüberlassungsverträgen gegeben, jedoch geht der Trend eindeutig zu Urteilen, bei denen die Entscheidungsbefugnisse der Kommunen zum Umgang mit ihren städtischen Flächen respektiert und gestärkt werden. Die Landestierschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Dr. Cornelie Jäger, hat zur rechtlichen Zulässigkeit von restriktiven kommunalen Platzpachtverträgen eine gutachterliche juristische Stellungnahme anfertigen lassen, die unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-haus/die-landesbeauftragte-fuer-tierschutz/stellungnahmen im Bereich „Rechtsprechung bei tierschutzrelevanten Themen“ zu finden ist.

Zu klären ist noch, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn Zirkusunternehmen die oben genannten Tiere im Altbestand haben. In der Regel ist es möglich, die betroffenen Tiere anderweitig unterzubringen. Sollte es in Einzelfällen zweifelsfrei belegt werden können, dass die Tiere nicht anderweitig untergebracht werden können, so können sie zwar mitgeführt werden, dürfen aber nicht in Aufführungen verwendet oder zur Schau gestellt werden. Wir sind deshalb der Meinung, dass die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten bei der künftigen Vergabe unsere gemeindlichen Flächen dem Beispiel anderer Städte folgen sollte.